COVID-19 Reiseversicherung Die Regierung von Andalusien will 2021 den Tourismus wieder ankurbeln. Damit sich die Touristen nicht von dem Coronavirus abschrecken lassen, gibt es in diesem Jahr eine für die Touristen kostenlose spezielle Reiseversicherung, die finanzielle Risiken der COVID-19-Pandemie abdeckt. Auch Wohnmobil-Reisende können Nutznießer sein.

Die Versicherung gilt im ganzen Jahr 2021 (1.1.-31.12.2021) für alle Touristen in Andalusien, unabhängig von ihrem Alter und dem Beförderungsmittel. Die Unterkunft muss allerdings ein offizieller Beherbergungsbetrieb sein - in erster Linie also Hotels, aber auch Campingplätze.

Der Aufenthalt auf einem Wohnmobil-Stellplatz ist ebenfalls versichert. Ich habe extra nachgefragt und die Bestätigung erhalten, dass auch private Wohnmobil-Stellplätze, die eine offizielle Betriebsgenehmigung haben (Área de Pernocta para Autocaravanas), durch die COVID-19-Versicherung erfasst werden.

Einige Voraussetzungen und Randbedingungen sind allerdings zu berücksichtigen.

  • Die COVID-19-Versicherung ergänzt nur eine eventuell vorhandene persönliche Reiseversicherung.
  • Der Aufenthalt in einem offiziell regulierten Übernachtungsbetrieb muss per Reservierung nachgewiesen werden.
  • Im Versicherungsfall ist eine Selbstbeteiligung von 100 € zu zahlen.
  • Die Kosten für Gesundheitswesen, Transport etc sind pro Versicherungsfall auf 4000 € beschränkt.
  • Im Falle einer unvorhergesehenen Aufenthaltsverlängerung in Quarantäne werden weitere maximal 5000 € bezahlt.

Auf der entsprechenden Webseite der andalusischen Regierung findet man leider die ausführlichen Versicherungsbedingungen nur in spanischer Sprache, das wesentliche habe ich aber oben wiedergegeben.

CoberturaWeil es schon entsprechende Nachfragen gab, möchte ich hier noch einmal klarstellen, dass die Touristen die COVID-19-Versicherung nicht selbst abschließen müssen - das hat die andalusische Regierung schon erledigt. Erst im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus während eines Aufenthaltes in Andalusien kann sich der Tourist bei einem Telefon-Kontakt der Versicherung melden, unter Hinweis auf die Versicherungspolice 45G.

Unter dem Link Pictograma para Alojamientos findet man als pdf-Datei die entsprechende Information, die eigentlich auch in jedem offiziellen Beherbergungsbetrieb (also auch beim Betreiber eines Wohnmobil-Stellplatzes) vorliegen sollte.


Zum Nachlesen in deutscher Sprache:

    >>>>  Internationale Reiseversicherung von Andalusien

... und vollständig in spanischer Sprache:

    >>>>  Seguro Internacional De Viajes De Andalucía