Offizieller Park- und Übernachtungsplatz etwas außerhalb der Ortschaft in einem noch wenig genutzten Gewerbegebiet, etwa 1 km vom Ort entfernt. Die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer beträgt 72 Stunden.
Ein neuer Stellplatz direkt nebenan ersetzt diesen Parkstreifen.
(Nicht persönlich besucht)
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