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Am 25.Mai 2018 ist in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten und gilt damit jetzt auch in Deutschland.

Eigentlich eine gute Sache, wenn da nicht noch so viel unklar wäre.

Seit 2 Jahren ist die Verordnung bekannt, aber in Deutschland gab es offenbar wichtigeres zu tun, als die Vorgaben aus Brüssel in einem eigenen Regelwerk umzusetzen und eindeutig zu formulieren. Jetzt gilt die DSGVO, so wie sie ist, unmittelbar. Mit all ihren Unklarheiten, die demnächst wahrscheinlich erst von deutschen Gerichten geklärt werden müssen.

Was als sinnvolle und notwendige Regulierung gegen immer mehr ausufernden Missbrauch von Personen-Daten gedacht war, wird zur Belastung für alle, die sich im Internet bewegen - sowohl für Anbieter als auch für Nutzer von Internet-Services.

Die einen müssen ihr Web-Angebot überarbeiten und mit zusätzlichen Mechanismen in der Datenverarbeitung versehen (z.B. ist das Recht auf Löschung der persönlichen Daten oft nicht so einfach umzusetzen, wenn die Daten auf mehrere Rechenzentren und Backup-Kopien verteilt sind), die anderen müssen immer mehr Häkchen für irgendwelche Vereinbarungen oder Erlaubnisse machen, bevor sie das eigentliche Ziel des genutzten Web-Angebots erreichen.

 

  Ich habe verstanden, dass ich als unmündiger Bürger eingestuft wurde, und deshalb die folgenden Häkchen machen muss, bevor ich mich weiter im Internet bewegen darf.

  Ja, ich weiß, dass man Cookies nicht essen kann, aber dass ich selbst die Annahme oder Verweigerung von Cookies in meinem eigenen Browser kontrollieren kann. Dazu benötige ich kein Pop-up-Banner auf der Startseite, das ich überflüssigerweise jedes Mal wegklicken muss.

  Ja, ich weiß, dass eine ip-Adresse nicht für die DHL-Paket-Zustellung geeignet ist, aber dass sie unbedingt nötig ist, um überhaupt Daten aus dem Internet empfangen zu können. Zur Identifizierung von konkreten Personen taugt die üblicherweise dynamisch vergebene ip-Adresse allein eigentlich gar nicht, denn nur mithilfe der genauen Uhrzeit kann der Netzbetreiber die zugehörigen Vertragsdaten liefern, und das geht nur per Gerichtsbeschluss. Selbst dann kennt man nur den Besitzer des Geräts, der nicht unbedingt identisch mit dem tatsächlichen Nutzer ist.

  Ja, ich weiß, dass eine eMail-Adresse nicht als Ziel im Navi-Gerät eingegeben werden kann, aber dass eine unverschlüsselte eMail (was zur Zeit noch der Normalfall ist) auf ihrem Weg über möglicherweise etliche Server-/Router-/Internetknoten weltweit von jedem gelesen werden könnte, bevor sie in Deutschland in einem Postfach landet, dessen Adresse zu den besonders schützenswerten persönlichen Daten gehört.

 

Wie immer bei einer satirischen Betrachtung ist etwas Wahrheit drin - der von der Politik gern benutzte Begriff vom mündigen Bürger findet sich leider in dieser DSGVO nicht wieder.

Es grenzt für mich an Bevormundung, wenn selbst einfachste Dinge wie das Markieren von Pflichtfeldern in Eingabe-Formularen geregelt und bei Nichtbeachtung bestraft werden, wofür die deutsche Parallel-Justiz in Form von Abmahn-Anwälten schon sorgen wird.

Ob eine Webseite wie WOMO-IBERICO überhaupt unter die DSGVO fällt, ist einer der noch unklaren Punkte. Homepages im privaten und familiären Bereich sind eigentlich ausgenommen. Aber es gibt keine saubere Abgrenzung.

Dieser Unklarheit war vorübergehend auch die WOMO-IBERICO-Funktion "Mitteilung" zum Opfer gefallen. Nach weit verbreiteter Meinung werden damit Kundendaten erfasst (konkret: die freiwillig eingetragene eMail-Adresse für eine eventuell gewünschte Antwort), was sofort einen aufwändigen Mechanismus mit Programm-Änderungen und Dokumentationen zur Folge hatte.

Wer mehr darüber wissen will, wie WOMO-IBERICO mit den quasi-personenbezogenen Daten umgeht, sollte sich den (vorsorglich) neu gefassten Datenschutzhinweis durchlesen.


Nun weiterhin viel Spaß mit WOMO-IBERICO


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