Das höchste Gericht Andalusiens hat nun in einem Urteil dem Wohnmobilclub La P.A.C.A. weitgehend Recht gegeben, der gegen eine Ordenanza Municipal (OM, städtische Verordnung) der Stadt Sevilla geklagt hatte.
Es ging darum, dass laut OM Wohnmobile im gesamten Stadtbereich von Sevilla nur dort parken durften, wo explizit Plätze für derartige Fahrzeuge ausgewiesen sind, also nur auf ausgewiesenen offiziellen Stellplätzen. Das einfache Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen war grundsätzlich untersagt.
Der oberste Gerichtshof hat diese Absätze der OM nun kassiert, da die Stadt mit dieser weitgehenden Formulierung ihre Kompetenz überschritten hätte.
Geblieben ist ein Passus, der das Parken untersagt, wenn Anzeichen des dauerhaften Wohnens zu erkennen sind. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.
Die Stadt Sevilla hat die örtliche Polizei (Policía Local) über das Urteil informiert und darauf hingewiesen, dass Wohnmobile nun genau wie andere Fahrzeuge überall parken dürfen, solange das Parken an der entsprechenden Stelle grundsätzlich erlaubt ist. Nicht erlaubt ist das Rausstellen oder Anbringen "irgendwelcher Elemente, die über den Umfang des Fahrzeugs hinausragen, sowie Vorrichtungen zur Nivellierung oder Stabilisierung".
Was bedeutet das nun konkret ?
Zuerst einmal ist dieses Urteil als Erfolg für die Wohnmobilisten zu werten, denn damit ist (zumindest in Andalusien) klar gestellt, dass die Städte nicht einfach die Wohnmobile als Fahrzeug-Gattung komplett aus der Stadt fernhalten können. Etliche Städte werden nun ihre OM umformulieren müssen (ich denke da an die ganze Costa del Sol, mit wenigen Ausnahmen).
Andererseits bleibt natürlich eine Grauzone, wenn es um das Erkennen von Anzeichen des dauerhaften Wohnens geht. Hier sollte aber der gesunde Menschenverstand helfen, denn das was man landläufig unter "campingartigem Verhalten" zusammenfasst hat auf öffentlichen Straßen und Plätzen eben nichts verloren.
Positiv ist der explizite Hinweis der Richter, dass der Aufenthalt und das normale Leben im Wohnmobil keine Rolle spielen darf bei der Beurteilung der Situation, solange das Leben innen keine Auswirkungen nach außen hat. Auch hier sollte also der gesunden Menschenverstand weiterhelfen.
Für mich ist dieses Urteil ein wichtiger Schritt zur Legalisierung der Wohnmobil-Reisen in Spanien, denn hiermit wurde auch klargestellt, dass das Übernachten im Wohnmobil grundsätzlich überall dort erlaubt ist, wo das Parken erlaubt ist (solange es keine Außenwirkung entfaltet).
Es bleibt abzuwarten, ob und wie andere Autonome Regionen (z.B. Valencia) auf den andalusischen Vorstoß reagieren.
Quelle: Diario de Sevilla, 23.8.2015
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