Bando2016Jetzt ist die Katze aus dem Sack - die schon im Dezember beschlossene Verordnung zum Aufenthalt von Wohnmobilien auf dem Recinto Ferial von La Cala de Mijas wird nun umgesetzt. Seit wenigen Tagen steht ein großes Schild mit dem Wortlaut der entsprechenden Verordnung auf dem Platz.

Die gute Nachricht zuerst -

mit dieser Regelung wurde der schon seit vielen Jahren von Wohnmobilisten zum Übernachten benutzte Platz in den Stand eines offiziellen, kommunalen Stellplatzes erhoben. Das Parken und Übernachten ist hier offiziell erlaubt, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Und damit beginnt die schlechte Nachricht -

die Bedingungen gehen weit über das hinaus, was andere Städte auf ihren kommunalen Stellplätzen verlangen.

CampingVerbotAllgemein üblich ist noch das Camping-Verbot. Ein entsprechendes Schild wurde unübersehbar schon vor einigen Monaten aufgestellt, aber von vielen Wohnmobilisten ignoriert. Nicht zuletzt diesen Ignoranten haben wir es zu verdanken, dass die Stadt Mijas nun stärkere Geschütze auffährt.

Während in der ersten Wohnmobil-Verordnung vor etwa einem Jahr noch eine maximale Aufenthaltsdauer von 15 Tagen vorgesehen war, wurde dieser Zeitraum nun auf die in Spanien inzwischen üblichen 48 Stunden reduziert.

RegistroAber damit nicht genug - um die Aufenthaltsdauer kontrollieren zu können, müssen Wohnmobile, die auf diesem Platz stehen wollen, vorher registriert werden. Das ist zwar kostenlos, aber umständlich.

Im übrigen ist der Umfang der erfassten Personen-Daten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Ausweisnummer des Fahrzeughalters) meiner Meinung nach auch unverhältnismäßig. Man bekommt den Eindruck, nicht die Fahrzeuge sondern die Personen sollen registriert werden.

Die Krönung des Regelwerks ist aber die Bedingung, dass zwischen zwei Besuchen auf diesem Stellplatz mindestens 10 Tage vergehen müssen. In dieser Form habe ich das noch in keiner städtischen Verordnung gesehen, und ich habe wirklich schon viele durchgelesen.

Es bleibt abzuwarten, ob diese spezielle Regelung nach dem neuesten höchstrichterlichen Entscheid zum Thema Wohnmobil-Parken überhaupt zulässig ist. Denn meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser 10-Tage-Frist um ein Parkverbot für bestimmte Wohnmobile, das aber in dieser Form in dem vom obersten Gericht Andalusiens vorgegebenen Rahmen gar nicht vorgesehen ist.

WomosDas Schild wurde schon vor einigen Tagen aufgestellt, aber bei meinem heutigen Besuch sah der große Platz von weitem genauso voll belegt aus wie immer.  Erst bei genauem Hinsehen konnte man erkennen, dass nur 1 (in Worten: ein) Campingstuhl zu sehen war, und auf der Wiese direkt neben dem Golfplatz stand überhaupt kein Wohnmobil (hier standen bisher die "Dauercamper" am liebsten).

Trotz eifrigem Suchen habe ich nur bei zwei (von weit über 30) Wohnmobilen ein Registrierungsformular hinter der Windschutzscheibe gesehen. Das kann natürlich daran gelegen haben, dass es Samstag war und das Außenbüro der Stadtverwaltung geschlossen hatte.

Das offenbart ein weiteres Problem - die Registrierung soll zu den Geschäftszeiten erfolgen, Montag bis Freitag von 9-14 Uhr. Was macht man, wenn man am Wochenende kommt, oder einfach nach 14 Uhr, was ja völlig normal ist? Bei meinem Besuch heute war jedenfalls auch das nebenan liegende Büro der Policía Local geschlossen.

Da werde ich wohl noch mal nachhaken müssen, denn auch bei der Regelung, dass nur maximal 30 Wohnmobile gleichzeitig auf dem Platz stehen dürfen, ist Klärungsbedarf.

Ich stelle mir vor, dass man als 31. Fahrzeug nicht registriert wird. Wenn man aber nach 14 Uhr ankommt, muss man dann die vorhandenen Wohnmobile erst selbst zählen und dann gegebenenfalls weiterfahren?

Ich bin gespannt, wie es hier weitergeht und wie sich die neue Regelung in der Praxis bewährt. Ich werde auf jeden Fall weiter beobachten und gegebenenfalls berichten.

 

Wer sich über die ganze Geschichte informieren will, kann in den folgenden Links meine Berichte zu diesem Thema und auch die Original-Verordnung der Stadt Mijas nachlesen.

WOMO-IBERICO-Bericht vom 12.2.2015 "Regulierung in La Cala de Mijas"

WOMO-IBERICO-Bericht vom 7.3.2015 "Neue Verordnung für La Cala de Mijas"

WOMO-IBERICO-Reiseblog vom 18.12.2015 "Cala de Mijas"

Original-Verordnung vom 16.12.2015 "Bando sobre uso de aparcamiento de autocaravanas"