MaxMinVor zwei Jahren stand eine wesentliche Änderung des spanischen Verkehrsgesetzes kurz vor dem Inkrafttreten, aber seit damals hat sich eigentlich nichts bewegt.

Zumindest nicht bei der beabsichtigten Reduzierung der Maximal-Geschwindigkeiten, die offenbar nicht in allen Ministerien Zustimmung fand, denn der notwendige, abschließende Beschluss kam bis heute nicht zustande (siehe auch mein Bericht "Neue Verkehrsregeln in Spanien").

Für alle, die genau wissen wollen, welche Geschwindigkeiten allgemein und insbesondere für Wohnmobile in Spanien aktuell gelten, verweise ich auf ein sehr schön aufbereitetes Dokument mit vielen Bildern, die das Verständnis auch dann ermöglichen, wenn man kein Spanisch kann.

Auf den Seiten 13-16 des pdf-Dokumentes findet man die einschlägigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten anschaulich dargestellt.

Die Wohnmobil-Bilder in dem Dokument sind gut zu erkennen, aber man muss aufpassen, ob es sich um Wohnmobile bis 3.5 t oder über 3.5 t zulässige Gesamtmasse handelt.

Grundsätzlich gilt zur Zeit: Wohnmobile bis 3.5 t werden wie ein Autobus behandelt (d.h. 100 km/h auf Autobahnen, 90 km/h auf Schnellstraßen, 80 km/h auf allen anderen Landstraßen, 50 km/h in der Stadt), über 3.5 t wie ein Lkw (d.h. 90/80/70/50 km/h).


 Nicht neu, aber wissenswert:

Die Mindestgeschwindigkeit ist anders als in Deutschland für jeden Straßentyp (Autobahn, Schnellstraße, Landstraße, innerstädtische Straße) genau definiert und beträgt immer die Hälfte der auf diesem Straßentyp maximal zulässigen Geschwindigkeit.

Grundsätzlich kann das Unterschreiten der Mindestgeschwindigkeit mit einer Geldbuße bestraft werden. Deshalb sollte man in den Fällen, in denen man die geforderte Mindestgeschwindigkeit nicht schafft (z.B. bei einer sehr hohen Steigung) die Warnblink-Anlage einschalten. Höchste Priorität hat aber die "angepasste" Geschwindigkeit, z.B. bei Regen oder Nebel, auch wenn man deswegen die Mindestgeschwindigkeit unterschreitet.