Vor einem Jahr hat die Regierung Andalusiens die öffentliche Diskussion zur Schaffung einer neuen Camping-Verordnung gestartet.
Jetzt liegt das Ergebnis auf dem Tisch und ist seit dem 8.2.2018 in Kraft.
Der eigentliche Fortschritt besteht darin, dass erstmals Wohnmobil-Stellplätze als eigenständiges touristisches Element definiert werden. Damit entfällt der häufige Hinweis, zum Übernachten müsste man mit einem Wohnmobil auf einen Campingplatz gehen.
Mit dem Begriff "Área de pernocta para autocaravanas" (deutsch: Übernachtungsbereich für Wohnmobile) wird ein Bereich beschrieben, der "...für die Aufnahme von Wohnmobilen bestimmt ist, damit die Insassen während der Reise zum Zwecke der Erholung campieren und ihr Fahrzeug versorgen können."
Die Verordnung schreibt ein Minimum an Ausstattung auf den Stellplätzen vor.
Dazu gehören
- eine Rezeption,
- eine Wifi-Zone,
- Fahrstraßen von mindestens 8 m Breite (Einbahnstraßen: 5m),
- ein Übernachtungsbereich mit gut markierten Parzellen auf befestigtem Untergrund, die zu 70% eine Größe von 40 m² haben müssen (der Rest mit 28 m²),
- ein mindestens 32 m² großer Bereich zur Ver- und Entsorgung für jeweils 40 Parzellen, mit einem Abwasser-Gully und einem Wasserhahn mit Gewinde zum Füllen des Wassertanks,
- sowie für jeweils 20 Parzellen eine vom Abwasser-Gully getrennte Stelle zum Leeren der WC-Kassette bzw. Fäkalientank mit der Möglichkeit zum Nachspülen,
- und einen Trinkwasserhahn.
Bis hier hin gibt es nicht viel Neues, denn die guten privaten Wohnmobil-Stellplätze erfüllen schon jetzt die meisten dieser Forderungen.
Aber damit ist es nicht genug - hier wird die Handschrift der bei der Diskussion massiv beteiligten Campingplatz-Lobby erkennbar:
Die Stellplätze müssen
- 50% der Parzellen mit Schatten (natürlich oder künstlich) versehen,
- auf jeder Parzelle einen Stromanschluss haben,
- für jeweils 20 Parzellen einen Sanitär-Block (WC) einrichten,
- für jeweils 30 Parzellen ein Geschirrspülbecken aufweisen,
- und eine Erholungszone mit Tischen und Bänken anbieten.
Damit sind Wohnmobil-Stellplätze nichts anderes als abgespeckte Campingplätze.
Immerhin ist die ursprünglich im Entwurf stehende maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden wieder aus der Verordnung verschwunden.
Nachdem die Campingplatz-Lobby einige ihrer Wünsche durchsetzen konnte, unterliegen aber auch Campingplätze, wenn sie Wohnmobile auf ihrem Gelände zulassen wollen, den selben Regeln wie die Wohnmobil-Stellplätze.
Reine Wiesenplätze sind damit nicht mehr möglich (der Untergrund muss befestigt sein, mit einem 2%-Gefälle), zu niedrige Äste werden der Vergangenheit angehören (eine freie Höhe von 4 m ist gefordert), auch die Ver- und Entsorgungsstation muss den neuen Anforderungen genügen.
Da gibt es auch für viele Campingplätze einiges zu tun, wenn sie weiterhin Wohnmobile aufnehmen wollen.
Nicht betroffen von der Neuregelung sind die kommunalen Stellplätze, die weiterhin im Rahmen einer städtischen Verordnung (Ordenanza Municipal) reguliert werden.
Und Parkplätze an öffentlichen Straßen außerhalb von Städten unterliegen weiterhin nur dem Verkehrsgesetz, wo das Übernachten im Fahrzeug nicht verboten ist, solange man nur parkt und kein campingartiges Verhalten an den Tag legt.
Für die bestehenden privaten Wohnmobil-Stellplätze wird eine Übergangszeit von 3 Jahren eingeräumt, um alle Anforderungen zu erfüllen. Das wird für einige Stellplätze erhebliche Investitionen bedeuten, und in der Folge weiter steigende Preise.
Ob dieses Decreto de ordenación de los campamentos de turismo sehr lange unverändert bleibt wage ich zu bezweifeln - zu viele Sonderfälle, die in der Welt der Wohnmobilisten aber eine große Rolle spielen, werden nicht berücksichtigt und bilden weiterhin ein juristisches Vakuum: private Stellplätze bei Restaurants, Bodegas, Tankstellen, Agrarbetriebe etc. passen nicht in das vorgegebene Muster. Da gibt es noch viel zu tun.
Quellenangaben:
>>> OnRoad Magazine (Januar 2018)
>>> Boletín Oficial de la Junta de Andalucía [ .pdf] (7. Februar 2018)