Angles Morts Zum Jahresbeginn 2021 trat in Frankreich eine neue Verordnung in Kraft, nach der alle schweren Fahrzeuge mit mehr als 3.5 t Gesamtgewicht über Aufkleber mit Warnhinweisen zu Toten Winkeln (Angles Morts) verfügen müssen.

Was vor allem für Lkw und Busse vorgesehen war, gilt allerdings auch für Wohnmobile mit mehr als 3.5 t, und zwar auch für alle ausländischen Fahrzeuge, die Frankreich durchqueren.

Konkret handelt es sich bei dieser Maßnahme darum, gleich an drei verschiedenen Stellen des Fahrzeugs Aufkleber anzubringen: am Heck und an beiden Seiten im vorderen Bereich, damit auch wirklich kein Fußgänger oder Zweirad-Fahrer die Warnhinweise übersehen kann.

Die Urheber dieser Regelung geben sehr klare Anweisungen, wie die Aufkleber auszusehen haben, wie groß sie sein müssen und wo genau sie angebracht werden sollen - ohne Rücksicht auf irgendein vorhandenes Farbdesign, Spezial-Lackierung oder eventuelle Schriftzüge.

Ausführliche Informationen in deutscher Sprache findet man beim ADAC unter news/wohnmobil-frankreich.


Die Aufkleber-Pflicht trat schon am 1. Januar 2021 in Kraft. Da es noch einige Unklarheiten gab, ob z.B. Wohnmobile überhaupt betroffen sind und ob die Regelung auch auf Autobahnen gilt, habe ich mit dem Veröffentlichen dieser Meldung etwas gezögert.

Jetzt scheint aber alles klar zu sein: Wohnmobile über 3.5 t werden wie Lkw oder Busse behandelt, und nachdem man in einer Pressemitteilung noch eine Einschränkung auf den "Stadtbereich" (Milieu Urbain) fand, steht im endgültigen Wortlaut nur noch eine Ausnahmeregelung für Spezialfahrzeuge, die normalerweise nicht in Innenstädten zu finden sind. Daraus folgt, dass man die Aufkleber wohl auch dann benötigt, wenn man sich in Frankreich nur auf Autobahnen bewegt, was auf dem Weg von Deutschland nach Spanien ohne Weiteres möglich wäre.



Zum Nachlesen in Original-Sprache:

    >>>>  Décret n° 2020-1396 du 17 novembre 2020  (Offizielles Bulletin der franz. Regierung)

    >>>>  Application de l’article R. 313-32-1  ([*.pdf] Durchführungsverordnung vom 5.1.2021)

    >>>>  Code de la Route, Article R313-32-1  (Straßenverkehrsordnung, "toter Winkel")


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