VelocidadTitelDen meisten Spanien-Reisenden wird es entgangen sein - vor einem Jahr (9.5.2014) trat ein neues bzw. geändertes Verkehrsgesetz in Kraft, dessen Auswirkungen für uns Wohnmobilisten allerdings erst in Kürze spürbar werden.

Das liegt daran, dass ähnlich wie in Deutschland neben dem Verkehrsgesetz (Ley de Trafico) noch  Durchführungsregeln (Reglamento General de Circulación) formuliert werden müssen. Erst wenn die in Kraft treten müssen wir uns daran halten.

Bis jetzt wird immer noch um ein paar Feinheiten gestritten, aber der Zeitpunkt des endgültigen Inkrafttretens steht kurz bevor. Die letzten Kommentare gehen davon aus, dass es "... noch vor dem Sommer" so weit ist.

Auf jeden Fall kann es nicht schaden, wenn man sich schon mal mit den Neuerungen vertraut macht. Insbesondere mit den Dingen, die uns Wohnmobilisten direkt betreffen.

Das ist in erster Linie die Reduzierung der Maximal-Geschwindigkeit auf fast allen Straßen!

Es gibt zwar auch eine Erhöhung der Maximal-Geschwindigkeit auf Autobahnen von 120 km/h auf 130 km/h, aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen im Zusammenspiel mit Wechselzeichen-Anlagen, die das jeweils gültige Limit abhängig von Wetter und anderen Bedingungen anzeigen.

Weitaus häufiger wird man auf normalen Straßen unterwegs sein - und dann sollten wir in Zukunft langsamer fahren!

Innerhalb von Städten sinkt auf fast allen Straßen die erlaubte Maximal-Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h. Und zwar auf allen Straßen, die nur eine Richtungsfahrbahn haben.

Wenn für Fußgänger kein Gehweg mit Bordsteinkante vorhanden ist (z.b. in verkehrsberuhigten Zonen bzw. Fußgängerzonen), sinkt die erlaubte Maximal-Geschwindigkeit sogar auf 20 km/h.

Nur auf innerstädtischen Straßen, die mindestens 2 Fahrspuren in eine Richtung haben, darf weiterhin mit 50 km/h gefahren werden.

Stadtstr-max30

Noch gravierender sind die neuen Regeln auf den Carreteras Secundarias, also allen Regional- und National-Straßen außerhalb von Städten, die keine Autobahnen (Autovía oder Autopista) sind.

Auf den großen Hauptstraßen, die mindestens 6.50m breit sind, sinkt die Maximal-Geschwindigkeit von bisher 100 km/h auf 90 km/h.

Ist die Straße schmaler als 6.50m, hat aber zumindest eine Mittellinie, dann ist schon bei 70 km/h das Limit erreicht.
Wenn die Mittellinie fehlt, sinkt die erlaubte Maximal-Geschwindigkeit gar auf 50 km/h.

Und ganz neu ist die Festlegung von maximal 30 km/h auf allen unbefestigten Straßen.

Landstr-max50

Die genannten Maximal-Geschwindigkeiten gelten entsprechend dem Wortlaut im neuen Gesetz nur für Pkw und Motorräder. Da aber für Wohnmobile (anders als bisher) keine extra Geschwindigkeit definiert wurde, gilt demnächst für Wohnmobile bis 3.5 t das gleiche wie für Pkw, und für Wohnmobile über 3.5 t das gleiche wie für (Leicht-) Lkw.

Das wiederum bedeutet für Wohnmobile bis 3.5 t, dass sie demnächst auf Autobahnen maximal 120-130 km/h fahren dürfen, während es bisher 100 km/h waren. Auf großen Hauptstraßen dürfen sie weiterhin maximal 90 km/h.

Für Wohnmobile über 3.5 t ändert sich weniger, da für Lkw auf Autobahnen keine neuen Grenzen festgelegt wurden. D.h. es bleibt bei maximal 90 km/h auf Autobahnen und maximal 80 km/h auf den großen Hauptstraßen.

Auf allen anderen Straßen sinkt das Niveau für alle Fahrzeuge auf den gleichen Maximalwert (s.o.).


Sobald klar ist, wann genau die neuen Regelungen in Kraft treten, werde ich hier bei WOMO-IBERICO natürlich berichten.

Es gibt noch weitere Neuerungen im Verkehrsrecht, die durchaus auch für Wohnmobilisten relevant sein können - z.B. als Fahrradfahrer. Oder die neuen Methoden der Radar-Überwachung. Oder das Knöllchen für zu-langsam-fahren.
Ich werde demnächst auch über diese spannenden Themen berichten.


Quelle1:  CincoDías, vom 21.1.2015
>>>  Originaltext

Quelle2:  Coches.com, vom 17.6.2014
>>>  Originaltext